AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Logifleet Lösungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsgegenstand

Bei den Logifleet Lösungen handelt es sich im Wesentlichen um Informatikanwendungen für die Verwaltung von mobilen Ressourcen. Sie können sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzen:

  1. Web-Software zuhanden von Internetnutzern und/oder von mobilen Anwendern
  2. Mobile Software, auf die mit einem mobilen Endgerät zugegriffen wird, für den Einsatz durch mobile Benutzer
  3. Geolokalisierungshardware für den Einsatz in den Fahrzeugen
  4. Hardware für die RFID-Identifizierung zuhanden des Personals und für den Einsatz auf der Hardware
  5. in bestimmten Fällen, Smartphone, Tablet oder GPS-Navi-gationssystem.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Ausführung der Verträge bezüglich der von Logifleet erbrachten Leistungen, insbesondere der Kaufverträge für die von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen, der Nutzungsverträge für die von Logifleet bereitgestellten Softwareprodukte und der Abonnementsverträge für die von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen.

Jegliche Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch Logifleet. Falls irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt oder aufgehoben wird, behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiterhin ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit.

2. Dienstleistungen und Produkte

Die Art und der Umfang der von Logifleet bereitgestellten Dienstleistungen und/oder Produkte sind in einer offiziellen Offerte von Logifleet oder in einem zu erstellenden spezifischen Vertrag geregelt.

3. Verantwortlichkeit des Kunden

Mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Logifleet stellt der Kunde Logifleet sämtliche Hardwaresysteme und Ressourcen zur Verfügung, die für die reibungslose Implementierung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen in seinem Unternehmen benötigt werden. Ausserdem muss der Kunde einen Verantwortlichen bestimmen, welcher als Ansprechpartner von Logifleet für das Projektmanagement und für die Installation der von Logifleet bereitgestellten Informatik-lösungen in der technischen Umgebung des Kunden zuständig ist.

Der Kunde ist für das reibungslose Funktionieren seiner IT-Umgebung, seines Browsers und des Internetzugangs sowie für die Bereitstellung einer ausreichenden Übertragungskapazität selbst verantwortlich.

Sobald eine Logifleet Lösung für eine bestimmte Zahl von mobilen Einheiten installiert wurde, muss der Kunde bei einer allfälligen Erhöhung dieser Zahl in jedem Fall zwingend eine Offerte bei Logifleet anfordern. Falls der Kunde seine Flotte selbst mit mobilen Einheiten ausrüstet, trägt er die alleinige Verantwortung für den reibungslosen Betrieb der gesamten Logifleet Lösung.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbedingungen bezüglich der Software, der Informatikwerkzeuge und des Betriebssystems, die er in unmittelbarer Eigenverantwortung betreibt.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Softwarekomponenten nicht unfehlbar sind und nicht für den Einsatz oder einen Weiterverkauf in Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt sind, die der Online-Steuerung von Nuklearanlagen, von Navigations- oder Kommunikationssystemen von Flugzeugen, von Systemen zur Luftverkehrsüberwachung, von lebenserhaltenden Maschinen oder Apparaten sowie von Waffensystemen dienen, bei denen der Ausfall der Softwarekomponenten zu Todesfällen, Verletzungen oder gravierenden Schäden an materiellen Gütern, Personen oder der Umwelt führen könnte. Die Partner von Logifleet, ihre Lizenzgeber und Lieferanten schliessen ausdrücklich jede explizite oder implizite Garantie bezüglich der Eignung der Softwarekomponenten für die vorgenannten Anwendungsbereiche aus und lehnen jegliche Haftung ab, falls die Softwarekomponenten in den genannten Bereichen eingesetzt werden.

4. Verantwortlichkeit von Logifleet

Logifleet haftet bei materiellen Schäden, die dem Kunden – unter Ausschluss Dritter – entstehen, sofern Logifleet ein schweres Verschulden trifft. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere im Fall von indirekten Schäden oder Folgeschäden (entgangener Gewinn, zusätzliche Aufwendungen, zusätzliche Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Schäden infolge von Datenverlust, verspäteter Lieferung, Nutzungsausfall usw.) wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.

Logifleet haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf einen Softwarefehler oder auf Computerviren zurückzuführen sind.

In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von Logifleet auf einen Betrag, welcher einem Drittel des Vertragswerts (Kaufpreis, Dienstleistungspreise usw.) entspricht, aber insgesamt CHF 20’000.- nicht übersteigt.

5. Beizug von Subunternehmern

Logifleet ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen oder Softwarekomponenten von Drittanbietern zu integrieren. Logifleet bleibt gegenüber dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.

6. Zahlungsverzug

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich Logifleet das Recht vor, den Zugang zu ihren Diensten zu sperren. Zudem gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. In diesem Fall muss der Kunde auf den fälligen Beträgen Verzugszinsen in Höhe des von den Grossbanken am Platz Lausanne verrechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite plus 1%, in jedem Fall jedoch mindestens in Höhe von 5% bezahlen. Allfällige weitere Schadenersatzleistungen bleiben vorbehalten. Die Kosten für die Sperrung und die Reaktivierung der Dienste von Logifleet gehen zulasten des Kunden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Jede der Parteien verpflichtet sich, Informationen und Daten, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für einbezogene Dritte. Grundsätzlich gilt jede Information als vertraulich, ausser wenn sie von beiden Parteien als nicht vertraulich bezeichnet wird. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt bereits vor dem Abschluss des Vertrags und besteht nach Beendigung desselben weiter. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Auskunftspflicht.

Logifleet bewahrt die Daten des Kunden, insbesondere die im Vertrag enthaltenen Informationen, auf und speichert sie auf einem ihrer Server. Logifleet ist berechtigt, die Existenz des Vertrags und dessen wichtigste Inhalte gegenüber ihren Lieferanten und Subunternehmern sowie gegenüber allen Personen offenzulegen, deren Dienste sie bei der Ausführung des Vertrags in Anspruch zu nehmen gedenkt. Logifleet verpflichtet sich jedoch, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass die Verarbeitung seiner Daten notwendig sein kann, insbesondere um es Logifleet zu ermöglichen, ihre Dienstleistungen zu erbringen und die Konformität mit den technischen Netzwerkanforderungen zu gewährleisten. Des Weiteren anerkennt und akzeptiert der Kunde, dass Logifleet auf die Daten des Kunden zugreifen kann, wenn dies erforderlich ist, um ein technisches Problem zu identifizieren und zu beheben oder um eine Reklamation bezüglich der von Logifleet erbrachten Dienstleistungen zu bearbeiten.

Der Kunde wählt ein Passwort, welches ihm den Zugang zu den Dienstleistungen von Logifleet und deren Nutzung ermöglicht. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen, die mit Hilfe dieses Passworts ausgeführt werden. Der Kunde erklärt sich bereit, dieses Passwort geheim zu halten, die Benutzung des Passworts keiner anderen Person oder Firma zu gestatten und Logifleet umgehend zu informieren, wenn er glaubt, dass die Sicherheit der Dienstleistungen von Logifleet nicht mehr gewährleistet ist.

Im Rahmen der von Logifleet erbrachten besonderen Geolokalisierungsdienste verpflichtet sich der Kunde, von seinen im Fahrbetrieb eingesetzten Mitarbeitern eine schriftliche Bescheinigung bezüglich der in seiner Fahrzeugflotte installierten Hardware unterzeichnen zu lassen. Diese schriftliche Bescheinigung muss Informationen über die Art der persönlichen Daten enthalten, die gespeichert werden; insbesondere muss ein Hinweis auf die Tatsache enthalten sein, dass die Position des Fahrzeugs permanent aufgezeichnet wird. Ausserdem muss der Hinweis enthalten sein, dass diese Daten durch die Dienste von Logifleet dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erteilt Logifleet eine schriftliche Autorisierung, diese Lokalisierungsdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu verwerten. Der Kunde kann diese Autorisierung indes jederzeit widerrufen. Eine solche Widerrufung muss in schriftlicher Form an Logifleet erfolgen. Die Verträge und die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben von dieser Widerrufung unberührt. Der Kunde anerkennt jedoch, dass eine Widerrufung dieser Autorisierung in aller Regel zur Folge hat, dass Logifleet die Dienstleistungen nicht mehr erbringen kann.

II. Besondere Bestimmungen für die Kaufverträge der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen und für die Nutzungsverträge der von Logifleet bereit-gestellten Software

8. Geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte

Logifleet garantiert, dass ihr Angebot und ihre Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Die Lösungen bleiben uneingeschränktes und alleiniges Eigentum von Logifleet und deren Partnern, welche ihr gegebenenfalls ein einfaches Vertriebsrecht für die Lösungen gewährt haben. Die Übertragung des Nutzungsrechts an den Lösungen gemäss den Bedingungen dieses Vertrags hat keine Abtretung von irgendwelchen geistigen Eigentumsrechten zugunsten des Kunden zur Folge. Es ist dem Kunden daher formell untersagt, Eingriffe an den Lösungen vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausser in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen unterlässt der Kunde insbesondere jegliche Aktivitäten, die direkt oder indirekt darauf abzielen, (a) die Lösungen zu verändern, zu korrigieren, zu kopieren oder von den Lösungen abgeleitete Werke zu erstellen; ( b) die Lösungen zu disassemblieren, durch Reverse Engineering zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, oder auf die Lösungen zuzugreifen, um (i) ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung von Eigenschaften, Funktionen oder Graphiken zu entwickeln, die denen der Lösungen ähnlich sind, oder (ii) irgendwelche Eigenschaften, Funktionen oder Graphiken der Lösungen zu kopieren; (c) die Lösungen vollständig oder in Teilen in irgendeiner Form zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Ebenso unterlässt es der Kunde, irgendwelche Informationen über die Lösungen an Dritte weiterzugeben; er verpflichtet sich in Bezug auf die Lösungen ganz allgemein zu strikter Geheimhaltung gegenüber Dritten und unterlässt es, die Lösungen weiterzugeben, zu verbreiten, auszuleihen oder zu vermieten, sei es gegen Bezahlung oder unentgeltlich.

Jeder Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Artikels würde umgehend rechtliche Schritte mit dem Ziel nach sich ziehen, die verursachte Störung zu beseitigen und Genugtuung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

Sämtliche geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen im Rahmen des Vertrags entwickelten oder erstellten Softwarekomponenten, Gerätschaften und anderem Material – wie etwa Analysen, Entwürfe/Graphikarbeiten, Dokumente, Berichte, Vorschläge und andere damit verbundene vorbereitende Materialien – sind und bleiben ausschliessliches Eigentum von Logifleet. Der Kunde kann die Nutzungs- und Gebrauchsrechte daran nur im Rahmen der ausdrücklich im Vertrag vorgesehenen Bedingungen erwerben. Im Übrigen ist der Kunde weder befugt, die Software oder anderes Material zu vervielfältigen, noch Kopien davon anzufertigen.

Der Kunde ist berechtigt, alle technischen Massnahmen zum Schutz der von Logifleet bereitgestellten Software zu treffen. Falls Logifleet oder einer ihrer Lieferanten die Software mit irgendwelchen technischen Mitteln geschützt hat, ist es dem Kunden nicht gestattet, diesen Schutz zu entfernen oder zu umgehen. Falls der vorhandene Schutz es dem Kunden verunmöglicht, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, muss Logifleet dem Kunden auf dessen Ersuchen hin eine Sicherungskopie liefern.

Ausser in jenen Fällen, in denen Logifleet dem Kunden eine Sicherungskopie der Software liefert, hat der Kunde das Recht, eine einzige Sicherungskopie der Software anzufertigen und aufzubewahren.

Für die Zwecke dieser AGB bedeutet „Sicherungskopie“ ein Hardware-Medium, auf dem die Software zum alleinigen und ausschliesslichen Zweck gespeichert ist, das Original im Falle eines unerwarteten Verlusts oder einer unbeabsichtigten Beschädigung zu ersetzen. Die Sicherungskopie muss eine originalgetreue Kopie sein und muss stets mit den gleichen Labels und Vermerken versehen sein wie das Original.

Falls der Kunde selbst Software entwickelt oder durch Dritte entwickeln lässt oder falls der Kunde solche Entwicklungsarbeiten plant und für die Realisierung dieser Arbeiten bestimmte Informationen benötigt, um die Interoperabilität zwischen der zu entwickelnden Software und der von Logifleet bereitgestellten Software sicherzustellen, muss der Kunde die benötigten Informationen mit einem spezifischen schriftlichen Antrag bei Logifleet anfordern. In diesem Fall wird Logifleet den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über die Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen der angeforderten Informationen informieren, wobei dies auch die finanziellen Bedingungen und Konditionen in Bezug auf allfällige Dritte einschliesst, deren Dienste der Kunde in Anspruch nehmen könnte. Für die Zwecke dieser AGB bedeutet „Interoperabilität“ die Fähigkeit einer Software, Daten mit anderen Komponenten eines Computersystems und/oder einer Software auszutauschen und mit Hilfe dieser Daten zu kommunizieren.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Kunde hat ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen mit dem Zweck, seine Fahrzeugflotte zu verfolgen, Berichte zu erstellen oder Daten auszutauschen.

10. SIM-Karten

Logifleet stellt dem Kunden für jedes Fahrzeug seiner Flotte eine SIM-Karte zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Karte ist Gegenstand einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, in der ausdrücklich festgehalten wurde, dass nur die aus dem Vertrag resultierenden Nutzungskosten der SIM-Karte durch Logifleet gedeckt sind.

Falls sich der Kunde entschliesst, einen anderen Mobilfunkanbieter und einen anderen Abonnementstyp als den von Logifleet vorgeschlagenen zu wählen, liegt es in seiner eigenen Verantwortung, eine SIM-Karte für jedes Fahrzeug seiner Flotte zu erwerben. Bei Streitigkeiten, insbesondere bezüglich der Kosten und der Rechnungen, die sich aus besagtem Abonnement und der SIM-Karte ergeben, muss sich der Kunde direkt an seinen Mobilfunkanbieter wenden, da Logifleet jegliche Haftung vollumfänglich ausschliesst.

Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Logifleet auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den vorgeschlagenen Mobilfunkanbieter. Sämtliche Kosten, die sich aus einer Nutzung ergeben, welche nicht mit den von Logifleet bereitgestellten Dienstleistungen konform ist, oder die aus einer unsachgemässen Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen resultieren, gehen zulasten des Kunden. Diese SIM-Karte, die Logifleet dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ausschliesslich für die Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen bestimmt und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Nach Beendigung des Vertrags zwischen dem Kunden und Logifleet ist die SIM-Karte an Logifleet zurückzugeben.

Logifleet garantiert keinesfalls die unterbrechungsfreie Über-tragung der Daten oder die Übertragungsgeschwindigkeit der Daten der von ihr bereitgestellten Informatiklösungen. Diese Parameter hängen von der durch eine Drittpartei – nämlich den Mobilfunkanbieter – bereitgestellten Abdeckung ab. Ebenso übernimmt Logifleet keine Garantie für die GPS-Abdeckung, da diese von der Satellitenabdeckung des durch Dritte betriebenen GPS-Systems abhängt.

11. Garantie

Ausser wenn im Vertrag eine spezifische Laufzeit vereinbart wurde, garantiert Logifleet während zwölf Monaten nach Bereitstellung der Lösungen durch Logifleet beim Kunden, dass ihre Lösungen bei vertragskonformer Nutzung über die ausdrücklich garantierten Eigenschaften verfügen und keine Mängel aufweisen, die die Lösungen unbrauchbar machen oder deren Nutzung erheblich einschränken würden.

Nicht durch die Garantie abgedeckt ist die Behebung von Mängeln, die auf normale Abnutzung, auf äussere Einflüsse oder auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde den Mangel zumindest teilweise selbst verschuldet hat, insbesondere wenn der Kunde die Hardware oder die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern liess, es sei denn, der Kunde könne nachweisen, dass die betreffenden Mängel weder ganz noch teilweise auf solche Veränderungen zurückzuführen sind und dass die Beseitigung der Mängel durch diese Veränderungen nicht erschwert wird.

Logifleet ist in keiner Weise verpflichtet, vom Kunden retournierte Hardware zurückzunehmen, es sei denn, Logifleet habe der Rückgabe vorgängig schriftlich zugestimmt. In jedem Fall trägt der Kunde die mit Rücksendungen verbundenen Risiken bis zum Eingang der Sendung und deren Annahme durch Logifleet.

12. Durch Drittanbieter erstellte Software oder Hardware

Der Kunde stimmt den von Drittparteien erlassenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen zu, wenn Logifleet dem Kunden eine von Drittanbietern erstellte Software oder Hardware liefert. Logifleet händigt dem Kunden die besagten Nutzungs- und Lizenzbedingungen auf Anfrage aus.

III. Besondere Bestimmungen für die Wartungsverträge der von Logifleet bereitgestellten Softwareprodukte und Informatiklösungen

13. Wartung und Support

Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags kann der Kunde Unterstützung bei technischen Problemen erhalten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen auftreten. Er kann die nötige Unterstützung anfordern, indem er eine E-Mail an support@logifleet.ch sendet. Logifleet behält sich das Recht vor, Beschränkungen für diesen Support sowie für die Zeiten festzulegen, zu denen dieser verfügbar ist (die Verfügbarkeit beschränkt sich auf die in der Schweiz üblichen Geschäftszeiten). Art und Umfang der Unterhalts- und Wartungsdienstleistungen sind in der vom Kunden angenommenen Offerte oder im Vertrag geregelt. Der Vertrag kann Verweise auf weitere Dokumente enthalten.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Kauf und die Wartung sämtlicher Hardwaresysteme, die für den Zugang und die Nutzung der von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen benötigt werden, darunter insbesondere Telefon, Computer und Browser.

IV. Schlussbestimmungen

14. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt am Datum der Unterzeichnung. Die Kaufverträge für die von Logifleet bereitgestellten Informatiklösungen sind nicht kündbar und werden mit der Bezahlung und der Lieferung der Hardware erfüllt.

Jedes Abonnement wird für die Dauer von achtundvierzig Monaten abgeschlossen, ausser wenn im Vertrag eine spezifische Laufzeit vereinbart wurde. Es tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Administrator oder eine Person, an die der Administrator seine Rechte an der Web-Software übertragen hat, das Abonnement aktiviert und dem Kunden die Zugangsdaten für die Web-Software übermittelt.

Das Abonnement verlängert sich stillschweigend um jeweils eine weitere Periode von 12 Monaten, es sei denn, es werde von der einen oder anderen Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der ersten Periode von 48 Monaten oder, nach erfolgter Verlängerung der Laufzeit, vor Ablauf der jeweiligen Folgeperiode schriftlich mit Empfangsbestätigung gekündigt.

Eine vorzeitige Kündigung eines Vertrags vor dem Vertragsende gemäss den vorstehenden Punkten ist nicht zulässig. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben von eingetretenen Garantiefällen im Zusammenhang mit den erbrachten Leistung-en unberührt.

Logifleet kann das Abonnement des Kunden ohne Vorwarnung unterbrechen, wenn der Kunde (a) sich weigert, die von Logifleet ausgestellten Rechnungen zu bezahlen; (b) die Dienstleistungen von Logifleet auf eine Art und Weise nutzt, die gegen schweizerische Gesetze oder gegen internationale Rechtsnormen verstösst; (c) seine Benutzerkennung und sein Passwort für den Zugang zur Lösung an Dritte weitergibt; (d) von einem Insolvenz- oder Konkursverfahren betroffen ist.

Im Falle einer Unterbrechung des Abonnements des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, (a) ist Logifleet von allen vertraglichen Verpflichtungen entbunden; (b) muss der Kunde auf Verlangen von Logifleet sämtliche vor der Unterbrechung des Abonnements und bis zum Vertragsende erbrachten Services und Leistungen bezahlen, wobei ein Minimum von 3 Monaten in Rechnung gestellt wird, falls die Unterbrechung weniger als 3 Monate vor dem Vertragsende erfolgt.

Falls ein Mietverhältnis besteht, muss der Kunde bei Beendigung des Vertrags sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Hardwarekomponenten in funktionsfähigem Zustand an Logifleet zurückgeben. Logifleet behält sich das Recht vor, beschädigte Hardware in Rechnung zu stellen.

15. Höhere Gewalt

Keine der Parteien kann verpflichtet werden, eine wie auch immer geartete Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt, insbesondere durch Überschwemmungen, Feuersbrünste, Unfallschäden, Terrorismus oder einen Versorgungsnotstand daran gehindert wird, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn ein durch höhere Gewalt verursachter Notstand länger als drei Monate andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche Kündigung zu beenden.

16. Beilegung von Streitigkeiten, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verträge zwischen Logifleet und dem Kunden unterliegen dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, unterzeichnet in Wien am 11.04.1980), wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Streitigkeiten zwischen Logifleet und dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen Logifleet und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag oder mit allfälligen anderen daraus resultierenden Vereinbarungen werden vor den ordentlichen Gerichten am Sitz von Logifleet ausgetragen, wobei sich letztere das Recht vorbehält, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1. März 2014 gültig und ersetzen alle früheren Fassungen.

 

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